Ein Vorschlag für Hersteller, die Fälschung medizinischer Gesichtsmasken zu verhindern
Medizinische Gesichtsmasken rücken im Kontext der COVID-19 Situation in den Fokus von Fälschern
Das Thema Produktfälschung ist ständig präsent: Das derzeitige Ziel von Fälschern sind speziell medizinische Gesichtsmasken, die im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 unerlässlich sind.
Medizinische Gesichtsmasken werden zunehmend in großen Mengen gefälscht, und infolgedessen wird die Not, die in der Gesamtbevölkerung infolge des Versorgungsengpasses besteht, rücksichtslos ausgenutzt.
Konsequenzen für den Endverbraucher
Die Konsequenzen für den Einzelnen sind z.B. ein Mangel an Schutzmechanismus der Masken beim Kauf über den Einzelhandel oder sogar finanzielle Verluste, da die Masken nicht einmal den Verbraucher erreichen, da sie angeblich über einen „geklonten“ offiziellen Online-Shop gekauft wurden.
Die Käufer schickten die Überweisung und die Masken kamen nie an. Es stellte sich beispielsweise heraus, dass Firmen existierten, aber ihre Website auch geklont wurden. Es gab keine offiziellen Aufzeichnungen über die Bestellung. (Quelle)
Schaden für Unternehmen
Die offiziell zertifizierten Hersteller hingegen erleiden einen langfristigen Image- und Verkaufsschaden und verlieren massiv das Vertrauen der Verbraucher, was nach der Krise eine zusätzliche Herausforderung im "Wiederaufbauprozess" darstellen wird.
Fälschungen effektiv verhindern
Ein Vorschlag zur Verhinderung dieser Fälschungen wäre, die riskanten Produkte konsistent mit einer eindeutigen Kennung (Unique Identifier, UI) zu kennzeichnen und in einem zentralen Repository zu speichern. Dies würde sowohl den Handelsunternehmen als auch dem Endverbraucher die Möglichkeit geben, die Echtheit von Produkten zu überprüfen, z.B. über einen Scanner oder eine App und verhindert so die oben genannten Folgen von Fälschungen. Auf diese Weise stärken die Stakeholder die legale Lieferkette und leisten einen weiteren wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.
Übrigens funktioniert diese Methode bereits seit dem 9. Februar 2019 in der europäischen pharmazeutischen Lieferkette im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel (EU 2016/161).