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IFRS S1 und IFRS S2

Konkretisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

IFRS S1 & IFRS S2: Neue Standards für das Nachhaltigkeitsreporting
25.06.2024
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Bereits im November 2021 wurde vom IASB – dem „International Accounting Standards Board“ - ein auf Sustainabilty Reporting spezialisiertes Gremium ins Leben gerufen. Der ISSB – International Sustainability Standards Board – genannte Standardsetter hat den Auftrag, die unternehmerische Berichterstattung über Umweltbelange zu konkretisieren. Das ISSB hat im Juni 2023 geliefert und mit IFRS S1 und IFRS S2 die ersten IFRS SDS Standards publiziert. Diese Vorschriften sollen künftig die allgemeinen Leitplanken sowie die speziellen Berichtsinhalte definieren.

IFRS S1: Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von Finanzinformationen zur Nachhaltigkeit

Bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 werden kapitalmarktorientierte Konzerne von IFRS S1 in die Pflicht genommen, bestimmte Sustainability-Informationen zu publizieren. Eile für IFRS-Reporter ist also geboten. 

 

Im Fokus der IFRS S1 Vorschriften stehen Informationen, die aktuell und künftig einen Bezug zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen aufweisen – und somit Bilanzlesern bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen nützlich sind, also beispielsweise Investitions- und/oder Finanzierungskalküle mit Daten unterlegen wollen. 

 

Da grundsätzlich die vom Unternehmen generieren Cashflows für dessen Bewertung und Zukunftsfähigkeit entscheidend sind, sollen primär deren Abhängigkeiten von Ressourcen mit Nachhaltigkeitsbezug offengelegt werden. 

 

IFRS S1 verpflichtet somit kapitalmarktorientierte Unternehmensgruppen, Informationen über alle nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu publizieren, von denen potenziell ein Effekt auf kurz-, mittel- oder langfristige Cashflows des Unternehmens, seinen Zugang zu Finanzmitteln oder seine Kapitalkosten ausgehen kann. 

 

Diese Informationen müssen in die Finanzberichterstattung an prominenter Stelle, also z.B. im Lagebericht oder der MD&A, integriert werden und sind erstmals für Geschäftsjahre zu liefern, die am 01.01.2024 beginnen. Indes hatte das ISSB ein Einsehen und setzt für die erstmalige Offenlegung die Pflicht zur Angabe von Vorjahresvergleichswerten als Starthilfsmaßnahme aus.  

 

Inhaltlich im Mittelpunkt der neuen Berichterstattungsbausteine steht ein vorgangsbezogenes. am Wertschöpfungsprozess der Unternehmung orientiertes Reporting zur Governance, der Unternehmensstrategie, dem Risikomanagement und den Kennzahlen sowie unternehmerischen Zielen. 

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Hier ist der Arbeitsaufwand ggf. nicht fair verteilt: Ein-Produkt-Unternehmen mit starker Konzentration auf ein universelles Fertigungsverfahren bzw. ein überschaubares Portfolio an Zuliefern und Kunden können im Vergleich heterogen aufgestellten Konglomeraten die Reportingkomplexität sicherlich deutlich reduzieren.   

IFRS S2: Klimabezogene Offenlegung

Der zweite Baustein der aktuell publizierten IFRS SDSs nimmt die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Umweltberichterstattung ins Visier. 

 

Im Mittelpunkt stehen konsequenterweise alle bestehenden Risiken und Chancen aus unternehmerischen Tätigkeiten mit Umweltbezug sowie solche, die sich aus Transformationsentwicklungen ergeben werden. 

 

In Bezug auf die in IFRS S1 kodifizierten Berichtsbausteine (Governance, Strategie, Risikomanagement und Ziele) werden in IFRS S2 weitergehende Vorschriften formuliert. 

 

Auch hier hat das ISSB Erleichterungen im Rahmen der erstmaligen Anwendung vorgesehen und erlaubt etwa etablierte Verfahren der CO2-Footprint-Berechnung weiterzuverwenden, sofern diese von den gesetzgeberischen Definitionen abweichen. 

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IOSCO: Internationale ESG-Konvergenz durch Akzeptanz von IFRS S1 & IFRS S2

Die in Europa vom ISSB bzw. ISAB formulierten Disclosures zur Sustainability-Berichterstattung wurden Ende Juli 2023 in global aufgewertet. Die IOSCO - The International Organization of Securities Commissions – also der internationale Dachverband der Börsenaufsichtsbehörden - hat die SDSs offiziell anerkannt und seinen Mitgliedern empfohlen, diese Vorschriften in ihre Frameworks zur integrierten Kapitalmarktberichterstattung aufzunehmen. Dies ist ein starkes Signal, welches die internationale ESG-Konvergenz langfristig verstärkt und Planungssicherheit für alle betroffenen und global agierenden Konzerne schafft. 

IFRS Sustainability Disclosure Taxonomy

Um die künftig integriert zu betreibende Umweltberichterstattung auch in den digitalen Reporting-Plattformen der Unternehmen zu etablieren, ist das IASB bereits im Juli 2023 einen wichtigen nächsten Schritt gegangen. Das ISSB hat nun die finalisierte, wiederum auf XBRL basierende Taxonomie, Ende April 2024 zur Verfügung gestellt.  

 

Die ISSB-Taxonomie soll es Bilanzlesern ermöglichen, die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben für Analysezwecke nutzbar zu machen. Laut IASB wurde die Taxonomie entwickelt, um den Dialog zwischen Unternehmen und Investoren zu unterstützen. Sie führt keine neuen Vorschriften ein und hat auch keinen Einfluss auf die Einhaltung der ISSB-Standards durch ein Unternehmen. Immerhin können Unternehmen für den Kapitalmarkt ein ganzheitliches digitales Reporting anbieten, da die Sustainability-Taxonomie mit der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie konsistent ist.  

Bekommen Kapitalmarktorientierte Unternehmen tatsächlich Umsetzungssicherheit? 

Bereits vor 20 Jahren hatte die IOSCO, deren 130 Mitgliedsländer nach eigener Aussage über 95% des weltweiten Kapitalmarkthandelns abdecken, ihren Mitgliedern die Anwendung der IFRS-Standards angeraten. Als weiteren essenziellen Schritt auf dieser Roadmap für verstärkte Reportingkonvergenz erfolgte nun auch die Anwendungsempfehlung für die IFRS SDS. Weitere Maßnahmen auf der Autobahn für eine tiefer integriertes Financial- und Non-Financial-Reporting werden sicherlich folgen. 

 

Das Nebeneinander der IASB-Standards, der ESRSs und Verlautbarungen der Global Reporting Initiative (GRI) muss nicht unbedingt zu erhöhter Umsetzungssicherheit seitens der Unternehmen führen – möglicherweise führt eine parallele Berichterstattung sogar zu einem ungewollten Anstieg der Komplexität. Zwar „covern“ die neuen ISSB-Verlautbarungen die aktuellen Guidelines das SASB und der TCFD. Indes gibt es Unterschiede in den Regelungen aus London und Brüssel, die sicherlich in den bevorstehenden Monaten von der Financial Community diskutiert werden. Jedenfalls werden die Dopplungen in der Berichtspflicht, die auszulegenden Differenzen sowie die Belastungen durch die erstmalige Nutzung zu spürbarem Zusatzaufwand insbesondere für international agierende Unternehmensgruppen führen. 

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Zwar sind Kapitalmarktorientierte Konzerne nach NFRD, CSRD und Pillar II in der ESG-Umsetzung geübt und werden das „Plus“ an nun gewonnener Umsetzungssicherheit sicherlich befürworten. Software-Hersteller, z.B. die deutsche SAP, haben sich bereits mit der Cloud-Application Group Reporting Data Collection im SAP S/4HANA-Kontext in Stellung gebracht und bietet auch ESG-Templates für eine integrierte Berichterstellung an. Unternehmen sollten mit strategischen Weitblick schon zum Zeitpunkt der Ersteinführung auf einen dauerhaft möglichst beherrschbaren Aufwand für das Regelreporting in Implementierungsprojekten aussteuern. 

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Die CSRD erweitet ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 die Berichtspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Abhängigkeit der Größe. Die EU hat mittlerweile mit den ESRSs Standards für die Ausgestaltung der geforderten ESG-Informationen publiziert.

Verfasst von

Martin Wünsch
Prof. Dr. Martin Wünsch
Experte für SAP S/4HANA Transformation & Finance