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EU-Mindeststandards für Rechenzentren 2026

Reporting, Rating & Pflichten

EU-Mindestleistungsstandards für Rechenzentren 2026
22.10.2026
Nachhaltigkeit
IT Outsourcing
Datenmanagement
  • EU-weite Mindestleistungsstandards für Rechenzentren existieren Anfang Oktober 2026 noch nicht.
  • Drei regulatorische Ebenen sind klar zu trennen: Reporting, Rating und Mindeststandards.
  • Die Berichtspflicht gilt bereits für Rechenzentren ab 500 kW installierter IT-Leistungsaufnahme (Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791).
  • Das EU-Rating wurde am 21. September 2026 angenommen – erste Nachhaltigkeitslabels werden für 2027 erwartet.
  • Ein konkreter Verordnungsvorschlag zu Mindeststandards ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.
  • Das entscheidende Handlungsfeld schon heute: Datenqualität und Nachweisfähigkeit. 

Rechenzentren stehen zunehmend im Fokus von Energie- und Nachhaltigkeitspolitik. Betreiber investieren in effizientere Infrastruktur, während Unternehmen, die Rechenzentrums- oder Cloud-Leistungen einkaufen, mehr Transparenz über Energieverbrauch, Wasserbedarf und Umweltauswirkungen verlangen. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit darüber, welche regulatorischen Anforderungen auf europäischer Ebene tatsächlich gelten und welche noch in Planung sind. 
 

Besonders häufig taucht die Frage auf, ob die EU bereits verbindliche Mindestwerte für die Energieeffizienz von Rechenzentren, den Wasserverbrauch oder die Nutzung von Abwärme eingeführt hat. Die Antwort ist differenziert: Die Regulierung entwickelt sich weiter, konkrete EU-weite Mindestleistungsstandards existieren Anfang Oktober 2026 jedoch noch nicht. 

Was bedeuten EU-Mindestleistungsstandards für Rechenzentren?

In der öffentlichen Diskussion werden Reportingpflichten, Ratingsysteme und Mindeststandards häufig vermischt. Für Betreiber und Nachhaltigkeitsverantwortliche ist diese Unterscheidung jedoch wichtig. 

Der europäische Rechtsrahmen besteht derzeit aus drei Ebenen: 

  1. Reporting: Erhebung und Meldung von Daten zur Energie- und Umweltperformance. 
  2. Rating: Vergleichbare Bewertung von Rechenzentren anhand definierter Kriterien. 
  3. Mindestleistungsstandards: Verbindliche Anforderungen, deren Nichteinhaltung rechtliche Folgen haben kann. 

Während die ersten beiden Elemente bereits konkret vorangetrieben werden, befinden sich Mindeststandards noch im politischen und regulatorischen Vorbereitungsprozess.

Die Entwicklung der EU-Mindestleistungsstandards im Überblick

Energieeffizienzrichtlinie: Reportingpflichten für Rechenzentren

Mit der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 wurde ein europäisches Monitoring der Energieperformance von Rechenzentren eingeführt. Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 konkretisiert, welche Informationen und Kennzahlen erhoben werden müssen. 

Betroffen sind grundsätzlich einzelne Rechenzentren mit einer installierten IT-Leistungsaufnahme von mehr als 500 kW. Die entsprechenden Daten werden über eine europäische Datenbank erfasst. Dazu gehören Angaben zur Energieperformance sowie zum Wasserfußabdruck. 
 

Wichtig ist dabei die rechtliche Einordnung: Eine Berichtspflicht bedeutet zunächst, dass Daten erhoben und übermittelt werden müssen. Daraus folgt nicht automatisch die Verpflichtung, bestimmte Effizienzwerte einzuhalten. 
 

Für viele Betreiber verschiebt sich damit der Schwerpunkt von der rein technischen Optimierung hin zur belastbaren Nachweisfähigkeit. Gefragt sind nachvollziehbare Datenquellen, dokumentierte Prozesse und klar definierte Verantwortlichkeiten für die Datenerhebung und Qualitätssicherung. 
 

Weitere Informationen zur Energieeffizienz von IT-Infrastrukturen finden sich im Überblick von Arvato Systems: IT energieeffizienter gestalten. 

EU-Rating für Rechenzentren: Energieverbrauch & Abwärme im Vergleich

Ein weiterer Schritt folgt mit dem geplanten EU-Rating für Rechenzentren. 

Am 21. September 2026 hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung für ein gemeinsames Ratingsystem angenommen. Zum Zeitpunkt dieses Beitrags befindet sie sich noch in der vorgesehenen Prüfphase durch Europäisches Parlament und Rat. Die ersten Nachhaltigkeitslabels werden nach Angaben der Kommission für 2027 erwartet. 
 

Ziel des Ratings ist eine bessere Vergleichbarkeit von Rechenzentren. Bewertet werden sollen unter anderem: 

  • Energieverbrauch 
  • Wasserverbrauch 
  • Nutzung von Abwärme 
  • Beiträge zur Erzeugung sauberer Energie 
  • Flexibilität beim Stromverbrauch 

Damit erweitert sich die Betrachtung über klassische Effizienzkennzahlen hinaus. Rechenzentren werden stärker als Teil des Energiesystems bewertet. Trotzdem gilt: Ein Rating ist noch kein Mindeststandard. Eine niedrige Bewertung stellt nicht automatisch einen Rechtsverstoß dar. Das System macht Unterschiede sichtbar, ohne bereits verbindliche Grenzwerte festzulegen. 

EU-Mindestleistungsstandards für Rechenzentren: Das ist geplant

Parallel arbeitet die Europäische Kommission an einer Initiative für EU-Mindestleistungsstandards für Rechenzentren. Seit dem 21. September 2026 läuft hierzu eine öffentliche Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 14. Dezember 2026 eingereicht werden. Die Vorlage eines konkreten Verordnungsvorschlags ist derzeit für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.
 

Welche Anforderungen später tatsächlich gelten könnten, bleibt offen. Noch nicht festgelegt sind unter anderem: 

  • der genaue Anwendungsbereich 
  • relevante Kennzahlen 
  • mögliche Schwellenwerte 
  • Übergangsfristen 
  • Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen 
  • Regelungen für Bestandsanlagen 

Daher wäre es aktuell verfrüht, von verbindlichen EU-Grenzwerten für PUE, Wasserverbrauch oder Abwärmenutzung zu sprechen. Die Diskussion über Mindeststandards hat begonnen, die konkreten regulatorischen Vorgaben liegen jedoch noch nicht vor. 

Datenqualität als Handlungsfeld für Rechenzentrumsbetreiber

Unabhängig davon, wie die späteren Standards aussehen, zeichnet sich bereits heute eine Entwicklung ab: Transparente und belastbare Daten werden zur Grundlage regulatorischer Nachweise. 
 

Betreiber sollten deshalb prüfen, 

  1. welche Energie- und Umweltdaten je Rechenzentrum verfügbar sind, 
  2. aus welchen Systemen die Werte stammen, 
  3. wie konsistent die Daten über Standorte und Zeiträume hinweg vorliegen, 
  4. wer für Erhebung, Qualitätssicherung und Meldung verantwortlich ist. 

Auch Unternehmen, die Rechenzentrums- oder Cloud-Leistungen einkaufen, profitieren von einer frühzeitigen Vorbereitung. Nachhaltigkeitsanforderungen spielen zunehmend eine Rolle in Beschaffungsprozessen und Lieferantenbewertungen. Vergleichbare Angaben zu Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Flexibilitätsmaßnahmen oder Abwärmenutzung werden dadurch wichtiger. 

Datenplattformen für Reporting und regulatorische Nachweise

Je stärker Reporting und regulatorische Nachweise an Bedeutung gewinnen, desto wichtiger wird die Fähigkeit, Informationen aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen und konsistent auszuwerten. 
 

An dieser Stelle kann eine Plattform wie green.screen unterstützen. Die Lösung ermöglicht es, Energie-, Anlagen- und ESG-Daten aus unterschiedlichen Systemen zusammenzuführen, für Kennzahlen aufzubereiten und für Auswertungen oder Berichte nutzbar zu machen. 

Weitere Informationen zu den technischen Funktionen finden Sie unter: green.screen – Technik und Funktion. 
 

Dabei ersetzt eine Software weder die rechtliche Bewertung regulatorischer Anforderungen noch den Nachweis der Einhaltung künftiger Standards. Sie kann jedoch helfen, die dafür erforderliche Datengrundlage transparent und nachvollziehbar bereitzustellen. 

Fazit: Von Transparenz zu verbindlichen Anforderungen

Die EU-Rechenzentrumsregulierung entwickelt sich in mehreren Stufen. Aktuell stehen Transparenz und Vergleichbarkeit im Vordergrund. Berichtspflichten gelten bereits für größere Rechenzentren, ein europaweites Ratingsystem befindet sich auf dem Weg zur Einführung. 
 

Verbindliche Mindestleistungsstandards werden zwar vorbereitet, sind jedoch Anfang Oktober 2026 noch nicht beschlossen. Für Betreiber und Einkäufer von Rechenzentrumsleistungen ergibt sich daraus eine klare Aufgabe: Die Qualität und Verfügbarkeit relevanter Energie- und Umweltdaten sollte bereits heute überprüft werden. Wer belastbare Datenstrukturen etabliert, kann auf künftige regulatorische Anforderungen reagieren, ohne deren konkrete Ausgestaltung vorwegzunehmen.

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Verfasst von

Frank_Grieger
Frank Grieger
Experte für green.screen