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Fünf Tipps für die Umsetzung der Energiepreisbremsen

Gut vorbereitet ist halb gewonnen

Fünf Tipps für die Umsetzung der Energiepreisbremsen als Energieversorger
13.12.2022
Digitale Transformation
Energie- & Versorgungswirtschaft
Technisch

Damit Energieverbraucher von der Energiepreisbremsen profitieren, müssen Energieversorger die gesetzlichen Vorgaben schnell umsetzen. Auf Basis des derzeitigen Gesetzentwurfs erhalten Energieversorger Tipps, die dabei helfen, gut auf die kommenden Änderungen vorbereitet zu sein.


Es ist aktuell eines der beherrschenden Themen in den Medien: Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise durch die Ukraine Krise bringt der Gesetzgeber die sogenannten Energiepreisbremsen auf den Weg. Für die Endverbraucher ist dies ein wichtiger Schritt zur Entlastung und Stabilisierung der aktuellen Lage. Damit die Energieverbraucher von dieser Initiative profitieren, müssen Energieversorger die entsprechenden Vorgaben umsetzen. Dabei ist eine gute Vorbereitung notwendig, um später nicht Gefahr zu laufen, große Aufwände in der Umsetzung und Kundenbetreuung sowie schlimmstenfalls Schäden in der Reputation und an der wirtschaftlichen Situation zu erleben. Auf Basis der wichtigsten Eckpunkte des derzeitigen Gesetzentwurfs erhalten Energieversorger bzw. Energielieferanten einige Tipps, die dabei helfen sollen, gut auf die kommenden Änderungen vorbereitet zu sein.

Tipp Nummer 1: Leicht verständliche Kundeninformationen bereitstellen

In den Medien klingt es sehr einfach: 80% des Verbrauchs bekommen Endkunden zu einem reduzierten Preis (zumindest als Privat- oder Gewerbekunde). In der späteren Umsetzung ist es aber leider dann doch etwas komplizierter. Auf welche Menge beziehen sich die 80% genau? Manchmal ist vom prognostizierten Verbrauch die Rede und an anderen Stellen wird der Verbrauch des Vorjahres genannt. Beides kann deutlich von der angegebenen Verbrauchsprognose des Endkunden bei Vertragsabschluss abweichen und daher zu Fragen führen. Dieses Beispiel, wie auch viele weitere Besonderheiten, wird bei vielen Endkunden zu verschiedenen Fragenstellungen führen, sobald sie versuchen, ihre Rechnung nachzuvollziehen. Energieversorger und -lieferanten sollten sich also auf den Klärungsbedarf und einen größeren Betreuungsaufwand ihrer Kunden einrichten. Je mehr leicht verständliche Informationen freiverfügbar bereitstehen, umso weniger werden Mitarbeitende der Energieversorger in Kundentelefonaten über die genauen Regeln aufklären müssen. Bspw. kann ein deutlich sichtbarer FAQ-Bereich auf der Unternehmens-Homepage hierbei hilfreich sein. Dabei gilt: eine Abbildung sagt mehr als tausend Worte und Rechenbeispiele sind meist viel leichter nachzuvollziehen als Zitate aus Gesetzestexten.

Tipp Nummer 2: IT-Systeme vorbereiten

In vielen IT-Systemen werden zur Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse Anpassungen notwendig sein, um Entlastungsbeträge richtig und schnell zu verbuchen und in der geforderten Art auf die Rechnung zu bringen. Man kann davon ausgehen, dass sich – ähnlich wie die Fachexpertinnen und Fachexperten von Arvato Systems – alle IT-Dienstleister, die entsprechende Module für den Energiemarkt bereitstellen, aktuell mit der Umsetzung entsprechender Anpassungen beschäftigen. Manche Änderungen werden durch Anpassung der Konfiguration der IT-Lösungen erreicht werden können, einige Anforderungen werden aber auch Anpassungen des Quellcodes bedingen. Haben Energielieferanten individuelle Change Requests, z. B. für eine besondere Tarifgestaltung, durch den IT-Dienstleister implementieren lassen? In diesem Fall sollten überprüft werden, dass die im Standard geplanten Umsetzungen später weiterhin funktionieren. Energieversorger sollten hierzu zeitnah den Kontakt zu ihrem IT-Dienstleister suchen! Für Anwender des Moduls AEP Energielieferant als Bestandteil der Arvato Energy Platform stehen hierzu Informationen unter anderem über die etablierten regelmäßigen Sprintreviews zur Verfügung.

Tipp Nummer 3: Datenbasis vorbereiten

Energieversorger sollen so früh wie möglich damit beginnen, die benötigten Daten zu sammeln, welche für die Umsetzung der Entlastungsregeln benötigt werden. Dabei ist bspw. zu prüfen, ob bereits eine saubere Differenzierung der Entnahmestellen in „Privathaushalt oder Gewerbe“ bzw. „Industrie“ im Sinne des Gesetzesentwurfs vorliegt, um die korrekten Entlastungsregeln anwenden zu können. Auch weitere Daten, welche aktuell in IT-Systemen noch nicht an der richtigen Stelle vorliegen, könnten notwendig sein. Energieversorger sollten schon jetzt sicherstellen, dass alle Daten verfügbar sind, um die für die Entlastung relevanten Energiemengen je Entnahmestelle sowie die anzuwendenden Preise bestimmen zu können.


Eine saubere Datenbasis wird nicht nur als Input für IT-Systeme, sondern auch für spätere Tests und Plausibilisierungen wertvoll sein. Auch wenn Einiges über Algorithmen in den IT-Lösungen automatisch ermittelt und verarbeitet werden kann, so erspart ein kurzes Gegenrechnen verschiedener Konstellationen in Excel möglicherweise viel nachträgliche Aufräumarbeit.

Tipp Nummer 4: Eigene Tarife auf aktuelle Vorgaben überprüfen

Zur Vermeidung, dass die Energiepreisbremsen ausgenutzt werden, um den Gewinn des Energieversorgers weiter zu steigern, werden Regeln für die Tarifgestaltung definiert. So dürfen bei neuen Verträgen bspw. keine Boni verwendet werden, die den Betrag von 50 Euro je Entnahmestelle übersteigen. Ebenso sind Anpassungen der Grundpreise zu Lasten der Arbeitspreise verboten. Projektverantwortliche sollten überprüfen, ob ihre Tarifgestaltung den Vorgaben entspricht und die relevanten Elemente entsprechend anpassen.

Tipp Nummer 5: Personalkapazitäten überprüfen

Es klingt fast selbstverständlich, aber trotzdem sollten sich Projektverantwortliche kurz die Zeit nehmen, die Kapazitäten ihres Personals im relevanten Zeitraum zu überprüfen, frühzeitig Anpassungsaufwände abschätzen, Umsetzungspläne und damit Umsetzungszeitpunkte ableiten. Schließlich haben Energieversorger auch im laufenden Jahr schon einige herausfordernde Situationen erlebt (MaKo 2022, Umsatzsteuerabsenkung, Dezemberhilfe etc.). Falls dadurch Fachverantwortliche Urlaubstage lange nicht nehmen konnten, entsteht gegebenenfalls ein Nachholeffekt. Müssen beispielsweise wichtige Mitarbeitende ihre aufgesparten Urlaubstage aus dem auslaufenden Jahr Anfang nächsten Jahres noch nehmen, um sie nicht verfallen zu lassen? Auch wenn dies vielleicht nicht ganz vermieden werden kann, kann durch eine frühzeitige Planung zumindest noch darauf reagiert werden.

Fazit

Mit einer schnellen und sauberen Umsetzung der Energiepreisbremsen können Energieversorger einen wichtigen Beitrag zur Abmilderung der Energiekrise für Verbraucher leisten. Wie auch andere Maßnahmen wird die Umsetzung Aufwände erzeugen, welcher so vor wenigen Monaten noch nicht absehbar und planbar waren. Um die Risiken zu begrenzen, ist eine gute Vorbereitung unabdingbar.


Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie Sie mit unserer IT-Lösung AEP Energielieferant solche Situationen gut meistern können, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Verfasst von

Dominik_Keindl
Dominik Keindl
Experte für die Energiewirtschaft