Ab 2023: Die CSRD erweitert die Berichtspflicht
Was sich für Ihr Unternehmen ändert
Nach der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll der Lagebericht vieler EU-Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2023 nachhaltigkeitsbezogene Informationen enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind.
Welche Unternehmen nimmt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in die Berichtspflicht?
Künftig werden auch weniger große und nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Im Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen sieht der europäische Gesetzgeber dabei Unternehmen, deren Mitarbeitendenanzahl im Jahresdurchschnitt 250 Personen erreicht. Zusätzlich muss die Bilanzsumme am Jahresende 20 Millionen Euro oder der Umsatz für das Geschäftsjahr 40 Millionen Euro überschreiten - dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob ein Einzelunternehmen oder ein Konzern kapitalmarktorientiert ist, oder nicht. Unternehmen, die einen regulierten Markt für die Finanzierung über Eigen- und/oder Fremdkapital nutzen, sind immer aufgefordert, den neuen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Folge zu leisten. Ausgenommen sind (Stand heute) nur Kleinstunternehmen.
Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen wächst durch die CSRD massiv
Führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schätzen die Zahl der künftig berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland auf ca. 15.000, europaweit sogar auf 50.000. Sollte der von der EU gesetzte Zeitplan aufgehen – und sich keine Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren abzeichnen – sollen die neuen Standards der CSRD bereits für das Geschäftsjahre 2023 gültig werden. Ab dem Jahr 2025/2026 wird der Kreis der „betroffenen“ Unternehmen nochmals erweitert, denn die EU plant einen KMU-Standard für die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsaspekten.
Welche Informationen müssen nach der CSRD in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließen?
Die neue CSRD folgt dabei einer doppelten Wesentlichkeitsperspektive („Double Materiality“). Grundsätzlich bedeutet dies, dass den Abschlussadressaten künftig solche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind. Bislang muss für die „Nichtfinanzielle Erklärung“ beides zutreffen. Bisher hat eine unternehmensseitig konservative Auslegung in vielen Fällen aber dazu geführt, dass die Berichterstattung über solche Sachverhalte eher dünn ausgefallen ist. Standen aktuell auf Basis der aus dem Jahr 2014 stammenden CSR EU-Richtlinie Angaben zu Umweltschutz, sozialer Verantwortung, Anti-Korruption sowie Diversität in Unternehmensvorständen im Fokus, fordert die CSRD in der Berichterstattung nun konkrete Informationen zu:
- Nachhaltigkeitszielen,
- der Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat,
- den wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens und
- zu noch nicht bilanzierten immateriellen Ressourcen.
Um den eigenen Ansprüchen im Hinblick auf die geplante neue Nachhaltigkeitsberichterstattung nachzukommen, ist der europäische Gesetzgeber derzeit sehr beschäftigt. Ab Mitte 2022 soll nämlich in den Entwürfen ebenfalls neuer Umweltrichtlinien - der „European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) - geregelt werden, welchen inhaltlichen Bezugsrahmen die ESG-Berichterstattung von Unternehmen künftig erhalten soll. Die ESRS sollen auch wiederum die sechs aus der EU Taxonomie bekannten Umweltziele in den Mittelpunkt stellen. Diese konkreten Umweltschutz-Angaben werden wiederum flankiert von Informationen zu gesellschaftlichen Aspekten (etwa: Chancengleichheit und Arbeitsbedingungen) und Kernthemen der Corporate Governance (etwa: Lobbying-Aktivitäten, Risikomanagement). Zu den schon bekannten Einzeleinheiten der neuen Angaben im Hinblick auf die Unternehmensführung zählt z.B. die Angabe zu potenziell nachteiligen Auswirkungen aus den Lieferketten für die Produktion („Principal Adverse Impacts“). Festzustehen scheint indes, dass die EU Taxonomie im Unternehmensreporting auch weiterhin eine Rolle spielen wird – und nicht durch die CSRD ersetzt wird.
Die Prüfungspflicht kommt
Auch die Wirtschaftsprüfer stehen in den Startlöchern. Der aktuelle Entwurf sieht nämlich die Prüfung der Angaben (anfangs mit einer sog. „limited Assurance“) vor. Kommt ein berichtspflichtiges Unternehmen der Pflicht zur Veröffentlichung der Informationen nicht nach, kann eine behördliche Sanktionierung auch durch die Verhängung von Bußgeldern erfolgen.
Herausforderungen für die Finanzabteilung nehmen zu
Durch die Herabsetzung der Größenkriterien werden ab 2023 zweifelsohne auch viele Unternehmen mit den neuen Umwelt-Berichtspflichten konfrontiert, die bisher gar nicht oder in nur sehr begrenztem Maße dazu ein Reporting veröffentlicht haben. Sicherlich ist guter Rat teuer, zumal die geforderten Informationen innerhalb des Lageberichts die CSR-Angaben offiziell zu Abschlussbestandteilen befördert werden. Somit gelten für die CSRD-Informationen die gleichen zeitlichen und qualitativen Vorgaben wie für das Financial Close.
Müssen die etablierten Prozesse ein Update erfahren?
Sehr wahrscheinlich, denn es wird nicht ohne gut funktionierende Informationsbeschaffungsprozesse und klar definierte Verantwortlichkeiten gehen. Das Wissen um den unternehmensinternen Reifegrad im Hinblick auf die Reaktionsfähigkeit der Organisation angesichts neuer Reportinganforderungen wird ebenfalls helfen, um geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Kann Technologie helfen?
Mit Sicherheit. Indes wird sich in den kommenden Monaten, nachdem von der EU auch inhaltlich für mehr Klarheit bei der Ausgestaltung der konkreten Berichtsinhalte gesorgt wurde, zeigen, ob etwa Deutschlands größtes Softwarehaus mit der SAP Cloud for Sustainable Enterprises im Markt für Anwenderunternehmen Standards setzen kann. In diesem Zusammenhang ist auch die Integration von CSRD Non-Financials und dem Zahlenwerk für den Abschluss auf einer möglichst durchgängigen und allen im Konzern zur Verfügung stehen Finance Plattform eine erfolgversprechende Option. Verteilte Verantwortung in Unternehmensgruppen, barrierefreie Erfassung der benötigen Informationen (z.B. über Cloud-Tools mit Webinterface wie die SAP Data Collection App) und tief-integrierte Last Mile of Reporting Applikationen (wie Amana Smartnotes) werden sicherlich helfen, die anstehenden Herausforderungen zu meistern.