EU verabschiedet Omnibus-Paket
Erleichterungen für CSRD & CSDDD
Nachhaltigkeit ist längst ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensführung geworden. Mit dem sogenannten Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft die Europäische Union nun einen wesentlichen Meilenstein zur Förderung von Transparenz und ökologischer Verantwortung der Unternehmen.
Welche Unternehmen fallen künftig in die Anwendungspflicht?
Derzeit gilt die Corporate Social Responsibilty Directive (CSRD) für alle großen Unternehmen (definiert als Unternehmen, die über zwei der drei folgenden Schwellenwerte liegen: 50 Mio. EUR Nettoumsatz, 25 Mio. EUR Bilanzsumme, 250 Beschäftigte) sowie für KMU, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in der EU notiert sind. Viele Unternehmen und Wirtschaftsverbände haben jedoch vorgeschlagen, kleinere Unternehmen auszunehmen, da diese unverhältnismäßig mit den neuen Berichtspflichten belastet würden. Mit dem Omnibus-Paket wird der derzeitige Anwendungsbereich der CSRD so geändert, dass sie fortan nur noch für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten (d. h. Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR) gilt. Diese Unternehmen sind verpflichtet, entsprechend den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) Bericht zu erstatten, wobei diese Standards ebenfalls überarbeitet und vereinfacht werden.
Was bedeutet das Omnibus-Paket für die Unternehmen in EU-Staaten?
Die Fokussierung auf zentrale Leistungsindikatoren und eine zielgerichtete und praxisnahe Berichterstattung wird erleichtert, der administrative Aufwand für Unternehmen gesenkt und der Berichtserstellungsprozess pragmatischer gestaltet.
Welche zentralen Änderungen bringt das Omnibus-Paket im Hinblick auf die CSRD mit sich?
Mit dem Omnibus-Paket werden verschiedene Änderungen an der CSRD vorgenommen, die für mehr Verhältnismäßigkeit und eine leichtere Umsetzbarkeit durch die Unternehmen sorgen:
- Weniger berichtspflichtige Unternehmen: Die Berichtspflichten würden nur für große Unternehmen gelten. Die Anzahl der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, wird um etwa 80 % verringert.
- „Wertschöpfungsketten-Limit“: Für Unternehmen, die nicht mehr in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, wird die Kommission einen Standard für die freiwillige Berichterstattung verabschieden, der auf dem EFRAG KMU Standard beruht.
- Zusage der Kommission, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu überarbeiten, die Zahl der Datenpunkte erheblich zu verringern, die als unklar erachteten Bestimmungen zu präzisieren und die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zu verbessern.
- Streichung des Standards für die Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit.
- Verschiebung der Anwendung der Berichtspflichten: Mit dem Paket wird die Anwendung der Berichtspflichten für große Unternehmen, die noch nicht mit der Umsetzung der CSRD begonnen haben, und für börsennotierte KMU (Wellen 2 und 3) um zwei Jahre verschoben („Stop-the-Clock“).
Welche zentralen Änderungen bringt das Omnibus-Paket im Hinblick auf die CSDDD mit sich?
- Den Unternehmen wird mehr Zeit eingeräumt, indem die Umsetzungsfrist um ein Jahr verlängert (bis 26. Juli 2027) und die erste Phase der Anwendung der Sorgfaltspflichten für die größten Unternehmen um ein Jahr verschoben wird (auf den 26. Juli 2028).
- Die Unternehmen werden von der Pflicht entbunden, systematisch eingehende Bewertungen der nachteiligen Auswirkungen durchzuführen, die in oft komplexen Wertschöpfungsketten auf der Ebene indirekter Geschäftspartner auftreten oder auftreten können.
- Andere Aspekte der Sorgfaltspflichten werden vereinfacht, u.a. indem der Zeitabstand zwischen zwei regelmäßigen Bewertungen und Überarbeitungen von einem auf 5 Jahre verlängert wird.
- Der Dominoeffekt wird weiter verringert, da Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen, bei KMU- oder Midcap-Geschäftspartnern (d. h. Unternehmen mit höchstens 500 Beschäftigten) nur noch die im freiwilligen CSRD-Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME-Standard) aufgeführten Informationen anfordern dürfen.
- Fortan gelten die verschiedenen nationalen Regelungen für die zivilrechtliche Haftung, während die harmonisierten EU-Voraussetzungen für die zivilrechtliche Haftung gestrichen werden und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten in Bezug auf Verbandsklagen von Gewerkschaften oder NRO aufgehoben wird.
- Die Anforderungen an die Annahme von Übergangsplänen zur Minderung der Folgen des Klimawandels werden an die CSRD angeglichen.

Neben der Überarbeitung der CSRD- und CSDDD-Regelungen strebt die EU auch Vereinfachungen bei der EU-Taxonomie-Meldung (Reduktion der Melde-Datenpunkte um 70%), Entlastungen beim CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Adjustment Mechanism, CBAM – Befreiung von 90% der Unternehmen) und neue Impulse für die InvestEU-Verordnung (plus 50 Mrd. EUR zusätzliche Investitionen) an.

Insbesondere weitblickende Unternehmen, bei denen digitale Lösungen einen Kern des Geschäfts ausmachen, bietet das Omnibus-Paket nicht nur Herausforderungen, sondern auch erhebliche Chancen. Konzerne, die frühzeitig auf nachhaltige Praktiken setzen, können ihre Innovationskraft nutzen, um neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch einen Mehrwert bieten.
Dass die EU nun insbesondere die kleineren Unternehmen entgegenkommt, passt auch in die augenblicklich angespannte wirtschaftliche Lage. Europäische Unternehmen, die speziell durch eine hohe Exportquote mit internationalen Wettbewerbern konkurrieren, müssen künftig einen weniger hohen Zusatzaufwand für die Umweltberichterstattung schultern. Die neuen EU-Regeln müssen nun in nationales Recht umgesetzt werden, bevor ein weiteres angekündigtes Omnibus-Paket künftig zusätzliche Anforderungen definieren soll.
Mit Data Analytics Lösungen, Cloud-basierten Tools oder integrierten Finanzplattformen lassen sich Berichterstattungsprozesse automatisieren und optimieren. Zusätzlich können diese Unternehmen ihre Kunden dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen – ein strategischer Vorteil, der langfristig neue Geschäftsfelder eröffnet.